Der Rhein-Neckar-Kreis hat seine Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert, um sie an die speziellere EU-Verordnung anzupassen. Die neuen Regelungen treten am 22. August 2024 in Kraft und sind auf der Webseite des Kreises in der Rubrik "Bekanntmachungen" veröffentlicht.
Die ASP ist ein dynamisches Seuchengeschehen, das regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der betroffenen Gebiete und Maßnahmen erfordert. Nach dem positiven Fund im Rhein-Neckar-Kreis wurden die betroffenen Gebiete von der EU-Kommission in deren spezieller Verordnung zur Bekämpfung der ASP aufgenommen. Dies führte zu einer Umbenennung der bisherigen Zonen – infizierte Zone und Pufferzone – in Sperrzone I und Sperrzone II.
Der Kreis hat darüber hinaus die bestehenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ergänzt, einschließlich Regelungen für die Angelfischerei und Erwerbsfischerei, Camping und den Betrieb von Maislabyrinthen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Störung von Schwarzwild zu vermeiden und der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten.
Der Zaunbau zur Abschottung der betroffenen Gebiete schreitet voran, wobei mobile Schutzzäune entlang der Bundesstraße 45/37 bis zum östlichen Stadtgebiet Heidelberg errichtet wurden. Diese Zäune, die von Menschen passierbar sind, werden durch Niedrigvolt-Batterien versorgt. Leider kam es bereits zu Diebstählen von Stromkästen, was die Bemühungen zur Eindämmung der ASP sabotiert.
Umfassende Informationen zur ASP und den aktuellen Maßnahmen sind auf der Sonderseite des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp abrufbar.