Nach der Entdeckung eines an Afrikanischer Schweinepest (ASP) erkrankten Wildschweins im Kreis Bergstraße sind nun auch Teile des Rhein-Neckar-Kreises betroffen. Geplant ist die Ausweisung einer Infizierten Zone mit einem 15-Kilometer-Radius um den Fundort zwischen Biblis und Einhausen. Die betroffenen Städte und Gemeinden werden durch eine Allgemeinverfügung reglementiert, die voraussichtlich folgende Maßnahmen umfassen wird:
- Jagdverbot innerhalb der Zone
- Wegegebot im Wald
- Maßnahmen, die auch landwirtschaftliche Betriebe betreffen könnten
Zusätzlich wird das Landratsamt in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine Pufferzone mit einem 25-Kilometer-Radius einrichten. In dieser Zone könnten ebenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis wird eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die ein Monitoring für Wild- und Hausschweine umfasst. Jäger sind verpflichtet, Blutproben von erlegten, verunfallten oder verendeten Wildschweinen zu entnehmen und zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe zu senden. Das Veterinäramt stellt die notwendigen Probenmaterialien und Versandumschläge bereit.
Die genauen Details und die Gebietsabgrenzung werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises: www.rhein-neckar-kreis.de/asp.