Baden-Württemberg
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Der Europa-Park in Rust, Baden-Württemberg, ist mit über 5,4 Millionen Besuchern im Jahr 2022 der meistbesuchte Freizeitpark im deutschsprachigen Raum. Er bietet über 100 Fahrgeschäfte und Shows in 20 Themenbereichen, die europäische Länder und Regionen darstellen. Der Park wird von der Familie Mack betrieben und ist Teil des Europa-Park Erlebnis-Resorts, das neben dem Freizeitpark auch sechs Hotels, einen Wasserpark (Rulantica), ein Erlebnisrestaurant (Eatrenalin) und ein VR-Erlebniszentrum (Yullbe) umfasst. Der Europa-Park hat zahlreiche Auszeichnungen erhalten, darunter achtmal in Folge den Golden Ticket Award als bester Freizeitpark der Welt.
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Taubergießen ist ein 16,97 km² großes Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg, das 1979 eingerichtet wurde. Es befindet sich in der südlichen Oberrheinebene und ist ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung und Teil des grenzüberschreitenden Ramsar-Gebiets Oberrhein. Das Gebiet ist ein wichtiges Rast- und Brutgebiet für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten. Taubergießen besteht aus verschiedenen Lebensraumklassen wie Wald, Grünland, Pfeifengraswiesen, trockenen Magerrasen und Hochwasserdämmen. Es ist auch ein wichtiges Forschungsobjekt für die Wissenschaft. Das Gebiet ist über verschiedene Wander- und Radwege sowie Bootsfahrten erlebbar.
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Das Vogelschutzgebiet "Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust" ist ein 10,85 km² großes Schutzgebiet in Baden-Württemberg, das 2010 eingerichtet wurde. Es umfasst zwei Teilgebiete zwischen Rust und Kenzingen und dient als Rastgebiet von nationaler Bedeutung sowie als letztes großes Wiesenwässerungsgebiet in der südlichen Oberrheinebene. Das Gebiet ist ein wichtiges Brutgebiet für den Großen Brachvogel und andere gefährdete Vogelarten. Es besteht aus verschiedenen Lebensraumklassen wie Trockenrasen, Trockengelegtem Grünland, Ackerland und Laubwald. Der Schutzzweck des Gebietes ist die Erhaltung der Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere für Brutvögel wie Kornweihe, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzmilan und Weißstorch sowie für Zugvögel wie Baumfalke, Braunkehlchen, Grauammer, Großer Brachvogel, Hohltaube, Kiebitz, Nördlicher Raubwürger und Wachtel. Das Vogelschutzgebiet ist Teil zusammenhängender Schutzgebiete, einschließlich FFH- und Naturschutzgebieten.