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Seit 2021 hat der Ausstoß von CO2 einen Preis, der auf die Verbraucherpreise für fossile Brennstoffe umgelegt wird. In Mietwohnungen werden die CO2-Kosten, die durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen, nach einem Stufenmodell zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Dies gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, die das Jahr 2023 betreffen.
Basis für die Aufteilung ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. In der höchsten Stufe, bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter, trägt der Vermieter 95 Prozent der Kosten. Bei sehr effizienten Gebäuden entfallen die CO2-Kosten für die Vermieter:innen ganz.
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Ministerpräsident Bodo Ramelow hebt die Bedeutung direkter Demokratie in Thüringen hervor und erinnert an das 2009 initiierte Volksbegehren, das den Bürgern des Freistaats heute erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten bietet. Thüringen hat die niedrigsten Hürden für Einwohneranträge in Deutschland, wobei bereits 1% der Wahlberechtigten oder maximal 300 Unterschriften genügen. Jugendliche ab 14 Jahren und ausländische Bürger können sich ebenfalls beteiligen. Jährlich werden im Schnitt zwölf Bürgerbegehren initiiert, von denen etwa die Hälfte in Bürgerentscheiden münden.
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