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Wasserstoff-Kernnetz: Ein entscheidender Schritt für die Energiewende

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt, ein zentrales Infrastrukturprojekt der Energiewende. Das Wasserstoff-Kernnetz soll Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte von Wasserstoff sowie Speicher und Importpunkte bis 2032 schrittweise miteinander verbinden. Der Antrag umfasst Leitungen von einer Gesamtlänge von 9.666 km, von denen ein Teil den Status eines Important Project of Common European Interest (IPCEI) trägt und durch Bund und Länder besonders gefördert wird.

Schritte zur Umsetzung:
Die Kernnetz-Leitungen sollen schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Rund 60 Prozent der Leitungen sind sogenannte Umstellungsleitungen, die derzeit noch Erdgas transportieren. Die Genehmigung des Antrags obliegt der Bundesnetzagentur, die den Antrag nun prüfen und öffentlich konsultieren wird. Ab Herbst kann die operationale Umsetzung durch die künftigen Kernnetzbetreiber weiter Fahrt aufnehmen.

Ziele des Kernnetzes:
Neben der Anbindung zentraler Industriestandorte sind die regionale Ausgewogenheit und die Einbettung in die europäische Wasserstoffinfrastruktur wichtige Ziele. Alle Bundesländer sollen angebunden werden, und über Grenzübergangspunkte kann frühzeitig Wasserstoff per Pipeline importiert werden. Deutschland wird künftig einen Großteil seines Wasserstoffbedarfs über Importe per Pipeline oder Schiff decken, wobei der Fokus auf dem Nord- und Ostsee- sowie dem Mittelmeerraum liegt.

Finanzierung und Regulierung:
Die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erfolgt grundsätzlich privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer. Die Bundesregierung hat ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und langfristig die vollständige Finanzierung über Netzentgelte ermöglicht. Eine zeitlich befristete Flexibilisierungsoption für Kernnetz-Maßnahmen erlaubt einen am Bedarf orientierten Aufbau des Kernnetzes.

Weiterentwicklung des Kernnetzes:
Das Kernnetz ist die wesentliche Grundlage für den Aufbau der Wasserstoff-Transportinfrastruktur, stellt aber nicht die Endausbaustufe dar. Die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff dient der bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Kernnetzes. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Planung für ein leistungsfähiges und kosteneffizientes Kernnetz und hat bereits den regulatorischen Rahmen geschaffen. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Elektrolyseure, Import- und Speicheranlagen deutlich schneller geplant, genehmigt und gebaut werden können.

 

 

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