Neues Zukunftsfinanzierungsgesetz schützt Verbraucher
Berlin – Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor nachteiligen Restschuldversicherungen schützt. Eine zentrale Neuregelung besagt, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung erst eine Woche nach dem Darlehensvertragsschluss erfolgen darf. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke betonte: „Diese zeitliche Entkoppelung gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Angebote zu prüfen, Vergleichsangebote einzuholen und fundierte Entscheidungen zu treffen.“
Bislang wurden Restschuldversicherungen oft im Paket mit Darlehensverträgen angeboten, was viele Kunden unter Druck setzte. Untersuchungen der BaFin zeigten, dass sechs Prozent der Verbraucher sich sogar zum Abschluss gedrängt fühlten. Die neue Regelung soll solche Praktiken unterbinden und sicherstellen, dass Restschuldversicherungen nur dann abgeschlossen werden, wenn sie tatsächlich sinnvoll sind.
Hintergrund der Neuregelung sind jahrelange Missstände im Vertrieb von Restschuldversicherungen. Trotz früherer Gesetzesanpassungen blieben Probleme bestehen, da eine echte zeitliche Trennung der Verträge fehlte. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird nun klargestellt, dass Darlehensgeber den Abschluss eines Kredits nicht mehr vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen dürfen.
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