Nach einer erfolgreichen Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bayern hat die Vodafone GmbH eingewilligt, künftig keine irreführenden Hinweise im Kündigungsprozess mehr zu verwenden. Ziel ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht länger den Eindruck erhalten, eine telefonische Bestätigung sei notwendig, um eine Kündigung wirksam abzuschließen.
„Leider werden viele Kündigungsprozesse so gestaltet, dass Kunden von einer Kündigung abgehalten werden können“, erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir werden genau beobachten, ob Vodafone seine Verpflichtung nun auch wirklich umsetzt.“
Im Juli dieses Jahres hatte die Verbraucherzentrale Bayern die Vodafone GmbH wegen eines Verstoßes beim Kündigungsbutton erfolgreich abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisierten, dass Vodafone auf seiner Website den Eindruck erweckte, eine telefonische Bestätigung sei erforderlich, um eine Kündigung abzuschließen. Das Unternehmen, das online Verträge für Internet, Festnetz und Mobilfunk anbietet, ist gesetzlich verpflichtet, einen klaren und einfachen Kündigungsprozess anzubieten.