Nach einer erfolgreichen Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bayern hat die Vodafone GmbH eingewilligt, künftig keine irreführenden Hinweise im Kündigungsprozess mehr zu verwenden. Ziel ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht länger den Eindruck erhalten, eine telefonische Bestätigung sei notwendig, um eine Kündigung wirksam abzuschließen.

„Leider werden viele Kündigungsprozesse so gestaltet, dass Kunden von einer Kündigung abgehalten werden können“, erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir werden genau beobachten, ob Vodafone seine Verpflichtung nun auch wirklich umsetzt.“

Im Juli dieses Jahres hatte die Verbraucherzentrale Bayern die Vodafone GmbH wegen eines Verstoßes beim Kündigungsbutton erfolgreich abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisierten, dass Vodafone auf seiner Website den Eindruck erweckte, eine telefonische Bestätigung sei erforderlich, um eine Kündigung abzuschließen. Das Unternehmen, das online Verträge für Internet, Festnetz und Mobilfunk anbietet, ist gesetzlich verpflichtet, einen klaren und einfachen Kündigungsprozess anzubieten.

 

Besucher Statistik

Heute: 7
Gestern: 19
Diese Woche: 124
Letzte Woche: 135
Dieser Monat: 315
Letzter Monat: 196
Save
Cookies user preferences
We use cookies to ensure you to get the best experience on our website. If you decline the use of cookies, this website may not function as expected.
Accept all
Decline all
Analytics
Tools used to analyze the data to measure the effectiveness of a website and to understand how it works.
Google Analytics
Accept
Decline
Advertisement
If you accept, the ads on the page will be adapted to your preferences.
Google Ad
Accept
Decline