Schönheitsoperationen sind zwar nicht medizinisch notwendig, erfreuen sich jedoch zunehmender Beliebtheit. 2022 wurden weltweit über 33 Millionen solcher Behandlungen durchgeführt, darunter auch Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen und Haartransplantationen. In Deutschland unterziehen sich jährlich fast eine halbe Million Menschen einem Schönheits-Eingriff. Viele entscheiden sich aus Kostengründen für Operationen im Ausland, etwa in der Türkei, Tschechien, Ungarn oder Polen. Doch was passiert, wenn es zu Problemen kommt?
Rechtslage und Risiken im Ausland
Die medizinischen Standards innerhalb der EU sind oft vergleichbar, doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass Behandlungen im Ausland von gleicher Qualität sind. Medizinische Standards sind aus der Ferne schwer zu beurteilen, und deutsches Recht gilt nicht immer. Misslingt eine Operation, kann es schwierig sein, die Klinik haftbar zu machen. Betroffene sollten daher den Vertrag genau prüfen und sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Deutsche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Folgebehandlungen bei nicht medizinisch notwendigen Eingriffen.
Schadensfall und Ansprüche
Im Schadensfall ist der Gerichtsstand der Ort der Operation. Schadenersatz zu erhalten, ist in Deutschland oft kompliziert, da Unzufriedenheit mit dem Ergebnis keinen Anspruch begründet. Bei Behandlungsfehlern liegt die Beweislast bei den Patient
. Im Ausland kann es noch schwieriger sein: Fehlende Schlichtungsstellen und teure Gerichtsverfahren erschweren die Durchsetzung von Ansprüchen. Daher ist es wichtig, vorab alle relevanten Informationen und Ansprechpartner schriftlich festzuhalten.
Versicherungen und Kosten
Eine Folgekostenversicherung kann sinnvoll sein, da die deutsche Krankenkasse in der Regel keine Kosten für nicht notwendige Folgebehandlungen übernimmt. Diese Versicherung sollte sowohl Nachbehandlungen bei Komplikationen als auch die geplante Behandlung abdecken. Neben den Operationskosten sollten auch Anreise, Unterkunft und mögliche Nachbehandlungen einkalkuliert werden. Detailierte Kostenvoranschläge und Kooperationen mit deutschen Praxen für Nachbehandlungen können zusätzliche Kosten vermeiden.
Qualitätsstandards und Krankenkassen
In Deutschland dürfen theoretisch alle Ärzte Schönheits-OPs durchführen, doch nur Fachärzt
für plastische und ästhetische Chirurgie haben eine anerkannte Qualifikation. Die Bezeichnung „Ästhetischer Chirurg“ ist nicht geschützt und kann irreführend sein. Bei der Wahl der Klinik sollte auf europäische Zertifizierungen geachtet werden. Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Komplikationen nur in begrenztem Umfang, insbesondere wenn der Eingriff nicht medizinisch notwendig war.
Weiterführende Infos:
- Schönheitsoperationen im Ausland - Verbraucherzentrale NRW
- Arztbesuche und Klinikaufenthalte im Ausland - Verbraucherzentrale NRW
- Checkliste für Auslands-OPs
Das Projekt „Faktencheck-Gesundheitswerbung“ wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz gefördert und von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umgesetzt.