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Die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit in Kraft. Unternehmen haben nun drei Monate Zeit, bis zum 30. November 2024, ihre Projektskizzen einzureichen. Für den ersten Förderaufruf steht ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen, insbesondere Industrieprojekte zur Dekarbonisierung und Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS).

Das Förderprogramm BIK läuft insgesamt bis 2030 und steht für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen.

Alle Informationen und Ansprechpartner der Projektträger sind für interessierte Unternehmen auf der BIK-Seite unter https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/ verfügbar.

 

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