Berlin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine neue Förderrichtlinie für die Games-Förderung vorgestellt. Ab dem 30. Dezember 2024 können Spieleentwickler neue Anträge auf Förderung einreichen. Ziel der Richtlinie ist es, Deutschland als Standort für Gamesproduktion wettbewerbsfähiger und attraktiver zu machen.
Details zur Förderung
Förderfähig sind Projekte ab einer Mindestgröße von 300.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt zwei Millionen Euro. Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße:
- Große Unternehmen: bis zu 25 %
- KMU: bis zu 45 %
- Start-ups: bis zu 50 %
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Spieleentwicklungen bis 900.000 Euro werden aus BKM-Haushaltsmitteln gefördert, größere Projekte und Prototypen aus BMWK-Mitteln.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge müssen einen Kulturtest bestehen und ein verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltführung 2025 können BMWK-Mittel derzeit nur für Projekte beantragt werden, die bis Ende 2025 abgeschlossen sind.
Bedeutung der Games-Förderung
Games gelten als bedeutendes Wirtschafts- und Kulturgut und treiben die Entwicklung neuer digitaler Technologien voran. Die Bundesregierung sieht die Förderung als wichtigen Schritt zur Stärkung von Kreativität und Vielfalt in der Branche.
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