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Neues Klimaanpassungsgesetz: Vorsorge gegen die Folgen der Klimaerwärmung

Die Bundesregierung verpflichtet sich durch das neue Klimaanpassungsgesetz, eine umfassende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren. Dies geschieht im Rahmen der fortlaufenden Umsetzung, um den Folgen der Klimakrise in Planungen Rechnung zu tragen. Ziel des Gesetzes ist es, eine flächendeckende Vorsorge in Deutschland zu gewährleisten.

Verpflichtungen der Länder und Kommunen

Bis spätestens zum 31. Januar 2027 müssen alle Länder eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Diese Strategien basieren auf Risikoanalysen und werden regelmäßig dem Bund gemeldet. Den Ländern steht dabei ein großer Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Sie bestimmen die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte und welche öffentlichen Stellen für die Erstellung verantwortlich sind.

Eine besondere Verantwortung liegt auch bei den Kommunen, die Klimaanpassungskonzepte entwickeln und geeignete Maßnahmen zur Anpassung umsetzen sollen. Hierzu benötigen sie Umsetzungsgesetze der Länder. Kleinere Städte und Gemeinden könnten von dieser Pflicht ausgenommen werden, wenn ihre Gebiete durch Konzepte der Kreise abgedeckt sind.

Eckpunkte des Klimaanpassungsgesetzes

Die Klimaanpassungskonzepte müssen verschiedene relevante Planungen und Grundlagen wie Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten sowie Landschafts- und Grünordnungspläne berücksichtigen. Ziel ist es, bestehende Lücken in der Planung zu identifizieren und zu schließen.

Ein weiteres Anliegen des Gesetzes ist die Entsiegelung bereits versiegelter Böden, deren Versiegelung nicht mehr notwendig ist. Diese Böden sollen, sofern erforderlich und zumutbar, in ihre natürlichen Funktionen zurückgeführt werden.

Berichtspflichten und Finanzierung

Ab dem 30. September 2024 berichten die Länder alle zwei Jahre dem zuständigen Bundesministerium über den Stand der Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Kreisen. Diese Berichtspflichten sollen jedoch auf die Länder beschränkt bleiben, da die Kommunen dafür oft keine Kapazitäten haben.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hebt hervor, dass praxisgerechte Vorgaben für die Aufstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte notwendig sind. Anpassungsmaßnahmen müssen unter anderem den Schutz vor Hitze in Innenstädten sowie vor Starkregenereignissen und Hochwasser umfassen.

Notwendigkeit einer kostendeckenden Finanzierung

Eine zentrale Herausforderung bleibt die Finanzierung. Es wird eine kostendeckende und dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder gefordert, um die Maßnahmen im Sinne des Konnexitätsprinzips sicherzustellen. Der DStGB schätzt den jährlichen Investitionsbedarf der Kommunen auf mindestens 8 Milliarden Euro. Es wird daher empfohlen, eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung (Art. 91a GG) von Bund und Ländern zügig zu prüfen.

Unterstützung durch das Zentrum KlimaAnpassung

Seit Juli 2021 berät das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) Gemeinden und lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung und unterstützt bei der Vernetzung. Diese Maßnahme des Bundesumweltministeriums wird als sinnvoll erachtet und soll langfristig und praxisgerecht fortgeführt werden.

Das neue Klimaanpassungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um Deutschland flächendeckend auf die Folgen der globalen Klimaerwärmung vorzubereiten und die Lebensqualität in den Kommunen zu sichern.

 

 

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