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Am 2. Januar 2025 überreichten Heino Gretenkort und Tobias Geismann, die Initiatoren des Bürgerbegehrens, 225 Einzellisten mit Unterschriften an die Stadtverwaltung Oelde. Das Begehren richtet sich gegen die geplante Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung an der Ennigerloher Straße.

Prüfung der Unterschriften durch das Wahlamt
Das Bürgerbegehren erfordert die Unterstützung von mindestens 8 Prozent der wahlberechtigten Bürger in Oelde. Das entspricht exakt 1963 gültigen Unterschriften. Seit dem 5. Januar wird geprüft, ob die Angaben zu den Unterzeichnenden vollständig sind und ob sie wahlberechtigt sind.

„Sollte jemand mehrfach unterzeichnet haben, wird nur eine Unterschrift gewertet“, erklärt Stadtpressesprecherin Heike Beckstedde.

Nächste Schritte
Wenn das erforderliche Quorum von 1963 gültigen Unterschriften erreicht wird, entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und überprüft, ob der Ratsbeschluss vom 1. Juli 2024 aufgehoben wird. Sollte das Quorum nicht erfüllt werden, sieht die Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheids innerhalb von drei Monaten vor.

Hintergrund
Das Bürgerbegehren zielt darauf ab, den Bau der Unterbringungseinrichtung zu verhindern. Die Initiatoren argumentieren, dass das Vorhaben nicht mit den Interessen der Bürger vereinbar sei.

Weitere Informationen zur Entscheidung werden in den kommenden Wochen erwartet.

 

 

Quelle Pressemitteilung:

 

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