Landesregierung unterstützt Hochwasserbetroffene mit 29 Förderprogrammen
Stuttgart, 4. Juli 2024 - Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat angekündigt, den vom Jahrhunderthochwasser betroffenen Regionen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen beim Wiederaufbau und der Schadensbewältigung zu helfen. Nach intensiven Beratungen im Ministerrat sind insgesamt 29 Landes- und Förderprogramme identifiziert worden, die rasche Unterstützung bieten sollen.
„Die enormen Schäden durch das Hochwasser erfordern eine koordinierte und umfassende Hilfeleistung. Unser Ziel ist es, den betroffenen Kommunen und Bürgern schnell und effektiv zur Seite zu stehen“, erklärte Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister. „Die eingeleiteten Maßnahmen umfassen verschiedene Bereiche wie Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung.“
Die Förderprogramme decken eine breite Palette ab:
- Das Ausgleichstock-Programm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet Bedarfszuweisungen für leistungsschwache Kommunen.
- Das Städtebauförderprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen unterstützt betroffene Kommunen bei investiven Maßnahmen.
- Im Bereich des Ministeriums für Verkehr stehen Mittel für den kommunalen Straßenbau bereit, um Schäden an Straßeninfrastrukturen zu beheben.
- Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert die Sanierung von Schulgebäuden sowie den Bau neuer Sportstätten.
- Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet Unterstützung für Projekte zur Innenentwicklung, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.
- Das Förderprogramm Nachhaltige Waldwirtschaft hilft bei der Behebung von Schäden in Waldgebieten.
„Die genaue Anwendung der Förderprogramme wird individuell geprüft, um sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird“, betonte Strobl. „Zusätzlich erwägt die Landesregierung die Bereitstellung eines zusätzlichen Hilfspakets in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden.“
Eine Interministerielle Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um die Landeshilfen für die betroffenen Kommunen zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Hilfeleistungen effizient und zielgerichtet umgesetzt werden. Die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart sowie die Kommunalen Landesverbände sind in diesen Prozess eingebunden.