Das Bezirksamt Treptow-Köpenick in Berlin hat ein befristetes Verbringungsverbot für Klauentiere angeordnet, um die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. Die Maßnahme tritt am 12. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 14. Januar 2025. Betroffen sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Kameliden sowie deren Körperteile und Gülle. Ausnahmen gelten nur für bereits begonnene Transporte, Durchgangsverkehr auf Bundesfernstraßen oder Schienenwegen sowie für tote Tiere, deren Beseitigung behördlich angeordnet wurde.
Die Maul- und Klauenseuche, eine hoch ansteckende Tierseuche, wurde zuletzt in Deutschland 1988 nachgewiesen. Der aktuelle Ausbruch wurde am 10. Januar 2025 im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland bei einem Wasserbüffel festgestellt. Die Erkrankung hat erhebliche wirtschaftliche Folgen und zählt zu den weltweit bedeutendsten Tierseuchen.
Die Anordnung basiert auf dem Tiergesundheitsgesetz und der EU-Verordnung 2016/429. Sie soll eine weitere Verbreitung der Seuche verhindern, bis epidemiologische Untersuchungen abgeschlossen sind. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme wurde angeordnet, da eine Verschleppung der Seuche schwerwiegende tiergesundheitliche und wirtschaftliche Schäden verursachen könnte.
Tierhalter*innen in Treptow-Köpenick müssen sich an die neuen Regelungen halten. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bezirksamts oder der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz verfügbar.
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