Ortenaukreis (OG, BH, KEL, LR, WOL)

Baden-Württemberg

Im dritten Quartal 2024 war der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Lahr aktiv, um die Sicherheit und Ordnung in der Stadt zu gewährleisten. Sowohl im Bürgerpark als auch im Seepark zeigte der KOD Präsenz und suchte das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dabei kontrollierten die Mitarbeiter die Einhaltung der allgemeinen Polizeiverordnung sowie der Leinenpflicht.

Besonders erwähnenswert ist ein Vorfall, bei dem der KOD zwei Personen antraf, die unrechtmäßig auf dem Gelände campierten und Widerstand leisteten. Dies führte zur Erstattung einer Strafanzeige.

Maßnahmen zur Parkplatzüberwachung

In den Sommermonaten wurden am Terrassenbad und am Waldmattensee mehrere Fahrzeuge abgeschleppt, da unberechtigte Personen die Schwerbehindertenparkplätze und Halteverbote besetzt hatten. Der KOD hat hier klare Maßnahmen ergriffen, um die Parkordnung durchzusetzen.

Kontrolle von „Elterntaxis“

Nach den Sommerferien begann der KOD verstärkt mit der Kontrolle der sogenannten Elterntaxis an Lahrer Schulen. Hierbei wurden mehrere Verwarnungen wegen Verstößen gegen das absolute Halteverbot ausgesprochen, um die Sicherheit der Kinder beim Schulweg zu erhöhen.

Lärmbelästigung während der Fußball-Europameisterschaft

Im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft gab es vereinzelt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Lärmbelästigungen. Der KOD reagierte darauf, und insgesamt verliefen die Veranstaltungen friedlich.

Einsatz zur Klärung einer Situation mit einem Kind

Ein nicht alltäglicher Einsatz des KOD ereignete sich im Bereich des Bahnhofs, als zivile Kollegen der französischen Gendarmerie auf eine verdächtige Situation aufmerksam machten. Ein weinendes Kind wurde von einem Mann in ein Gebäude gebracht, was den Verdacht erweckte, dass es sich um eine gewaltsame Handlung handeln könnte. Der KOD stellte die Personalien der angetroffenen Personen fest und konnte die Situation aufklären, wodurch das Kind letztendlich wohlbehalten seiner Mutter übergeben wurde.

Verkehrsüberwachung und Parkverstöße

Im ruhenden Verkehr stellte der KOD im dritten Quartal insgesamt 936 Verwarnungen aus, unter anderem für das Parken auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen sowie für das Parken ohne gültigen Parkschein. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im verkehrsberuhigten Bereich auf dem Urteilsplatz in der Regel Kulanz gezeigt wird, wenn der Fahrer während der Kontrolle zu seinem Fahrzeug zurückkehrt.

In Bereichen, in denen das Halten ausdrücklich nicht erlaubt ist, wie etwa auf Gehwegen, werden jedoch keine Verwarnungen eingestellt, um das unerlaubte Parken konsequent zu unterbinden.

Fazit

Der KOD hat im dritten Quartal 2024 erneut wichtige Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in Lahr umgesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden aktiv in den Prozess einbezogen, und die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Sicherheit der Kinder stehen weiterhin im Fokus der Arbeiten des KOD.

Quelle Pressemitteilung:

https://www.lahr.de/laerm-parkverbote-elterntaxis.239629.htm

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