Die Bundesregierung hat die Treuhandverwaltung für die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. März 2025 verlängert. Diese Entscheidung basiert auf dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und bedeutet, dass die Kontrolle der Rosneft Deutschland weiterhin bei der Bundesnetzagentur liegt. Dies betrifft auch die Anteile an den Raffinerien PCK Schwedt, MiRo Karlsruhe und Bayernoil Vohburg.
Rosneft Deutschland besitzt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität und gehört zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Die Verlängerung der Treuhandverwaltung soll Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren und die Versorgung insbesondere in Berlin und Brandenburg sowie die Zukunft des Standorts Schwedt sichern.
Rosneft Russland hat signalisiert, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv vorangetrieben wird und voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Ein Verkauf wäre der schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und die Standorte zu sichern. Solange Rosneft die Klagen gegen die Treuhandanordnungen ruhen lässt, wird eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden.
Die Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist § 17 EnSiG. Dieser Paragraph erlaubt es, ein Unternehmen, das kritische Energieinfrastruktur betreibt, unter Treuhandverwaltung zu stellen, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Die Bundesnetzagentur bleibt die Treuhänderin, und die Kosten der Treuhandverwaltung tragen weiterhin die RDG und die RNRM.