Am kommenden Freitag steht im Bundesrat eine wichtige Entscheidung an: Es geht um die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden in den Bundestag. Dieser Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes basiert auf einer gemeinsamen Initiative von acht Bundesländern und hat das Ziel, die Anzahl der lebensrettenden Organspenden zu erhöhen.
Widerspruch statt Zustimmung
Das individuelle Recht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt unangetastet. Mit der Einführung der Widerspruchslösung soll jedoch zukünftig jede Person als potenzieller Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Personen, die nicht in der Lage sind, die Tragweite einer Organspende zu erkennen, sind von der Organentnahme ausgeschlossen.
Art des Widerspruchs
Ein Widerspruch gegen die Organspende kann im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden. Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob der Verstorbene zu Lebzeiten einen entsprechenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen entscheiden die Eltern, sofern der oder die Minderjährige keine eigene Entscheidung getroffen hat. Der mutmaßliche Wille des Kindes ist dabei zu berücksichtigen.
Großer Mangel an Spenderorganen
Seit über einem Jahrzehnt stagniert die Zahl der Organspenderinnen und Organspender auf einem niedrigen Niveau. Laut Entwurfsbegründung warteten im Jahr 2023 insgesamt 8385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ, während nur 2877 Organe von 965 Personen gespendet wurden. Das kürzlich in Betrieb genommene Organspende-Register wird laut den Ländern nicht ausreichen, um die Situation deutlich zu verbessern.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Um eine fundierte Entscheidung über Organspenden treffen zu können, sollen Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert und aufgeklärt werden. Die Länderinitiative fordert daher verstärkte Aufklärungskampagnen und Informationsprogramme, die insbesondere von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitgestellt werden sollen. Durch geeignete Informationsmaterialien und Kampagnen sollen die Menschen motiviert werden, sich intensiv mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen.
Mit diesem Gesetzentwurf hoffen die Initiatoren, die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen und damit vielen Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, neue Hoffnung zu geben.