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Verurteilung eines Hamburger HNO-Arztes wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Hamburger HNO-Arztes gegen sein Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge verworfen. Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten am 8. Juni 2023 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 440 Euro verurteilt. Diese Strafe gilt zur Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer als vollstreckt.

Der Fall geht auf den 14. März 2007 zurück, als der Angeklagte in seiner Praxis eine Laserconchotomie bei einem neunjährigen Patienten durchführte. Nach dem Eingriff kam es zu einer lebensbedrohlichen Komplikation, die aufgrund einer unzureichenden Nachsorge eingetreten war. Trotz Reanimationsversuchen verstarb das Kind eine Woche später an den Folgen einer schweren Hirnschädigung, die durch Sauerstoffmangel verursacht wurde.

Das Verfahren gegen den Arzt wurde mehrmals aufgrund von Ermittlungspausen und juristischen Entscheidungen unterbrochen. Erst 2021 kam es zur Anklageerhebung, nachdem das Bundesverfassungsgericht vorangegangene Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aufgehoben hatte.

Die Revision des Angeklagten beim Bundesgerichtshof ergab keinen Rechtsfehler des Urteils. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg nun rechtskräftig.

Das Strafmaß beruht auf § 227 des Strafgesetzbuchs, der bei Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vorsieht. Aufgrund der besonderen Umstände des Falls wurde jedoch eine Geldstrafe verhängt, die der Entschädigung dient und die volle Höhe als vollstreckt gilt.

Vorinstanz: Landgericht Hamburg - Urteil vom 8. Juni 2023 - 604 Ks 10/21

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Ärzten bei der postoperativen Betreuung und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung medizinischer Standards, um schwerwiegende Folgen für die Patienten zu vermeiden.

Karlsruhe, 1. Juli 2024

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