Grundsteuerreform im Saarland
Die Grundsteuerreform im Saarland nimmt entscheidende Fortschritte: Ende Juni 2024 wurden rund 96% der für die Grundsteuerfestsetzung relevanten Grundstücke neu bewertet, was die gesetzte Zielmarke von 90% deutlich übertrifft. Diese umfangreiche Neubewertung von etwa 560.000 saarländischen Grundstücken erfolgte zentralisiert in den Finanzämtern Saarbrücken II, Saarlouis und St. Wendel.
Die erfolgreiche Bewertung bildet nun die Grundlage für die Kommunen, die ab dem Jahr 2025 geltenden neuen Hebesätze festzulegen. Finanzminister Jakob von Weizsäcker unterstreicht die Bedeutung dieser Daten für die Gemeinden: „Durch Ihren Einsatz haben die Kommunen jetzt eine gute Datengrundlage für die Festlegung der entsprechenden Hebesätze.“
Mit einer Bearbeitungsquote von 96% der grundsteuerrelevanten Fälle bieten die bisherigen Berechnungen eine solide Grundlage zur Neubestimmung der Hebesätze. Die Städte und Gemeinden erhalten die hochgerechneten Grundsteuermessbeträge auf Basis der neuen Grundstückswerte innerhalb einer bestimmten Bandbreite, die auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.
Ab dem zweiten Halbjahr 2024 haben die Kommunen die Möglichkeit, die neuen Hebesätze in ihren Räten festzulegen, in Übereinstimmung mit ihrer kommunalen Satzungsautonomie. Diese Entscheidung wird dann die Grundlage für die Versendung der Grundsteuerbescheide an die Grundeigentümer sein, aus denen sich die konkrete Grundsteuerzahllast ab dem Jahr 2025 ergibt.
Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Reform der Grundsteuer war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erforderlich geworden. Die seit über 50 Jahren unveränderten Einheitswerte für Grundstücke wurden als überholt angesehen und führten zu Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer. Mit der Neufestlegung der Hebesätze haben nun die einzelnen Kommunen die Möglichkeit, das Grundsteueraufkommen anzupassen. Dabei orientieren sie sich am bisherigen Aufkommensniveau, wobei aufgrund der neuen Bewertungen Verschiebungen auf der Ebene der Grundstücksbesitzer erwartet werden.
Das Saarland hat im Rahmen der Länderöffnungsklausel spezifische Maßnahmen ergriffen, um eine Mehrbelastung von Wohngrundstücken im Vergleich zu Nichtwohngrundstücken zu vermeiden. Diese landesspezifischen Messzahlen sollen sicherstellen, dass die Grundsteuer nach neuem Bundesrecht gerecht und ausgewogen erhoben wird.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein, wenn die Städte und Gemeinden ihre individuellen Hebesätze festlegen und die Bürgerinnen und Bürger über die konkreten Auswirkungen informieren. Dieser Prozess markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen und gerechten Besteuerung von Grundbesitz im Saarland.
Dieser Artikel fasst die aktuellen Entwicklungen der Grundsteuerreform im Saarland zusammen und bietet einen Überblick über die nächsten Schritte und die rechtlichen Rahmenbedingungen.