Anstieg der Kindertagesbetreuung für Unter-Dreijährige im Saarland

Seit 2013 hat der Anteil der unter 3-Jährigen in Kindertagesbetreuung im Saarland von 24,6 % auf 33,4 % zugenommen. Diese Entwicklung zeigt einen deutlichen Anstieg von 8,8 Prozentpunkten innerhalb eines Jahrzehnts.

Regionale Entwicklungen im Saarland:

  • Kreis Saarlouis: Größter Anstieg mit +14,1 Prozentpunkten. Die Betreuungsquote liegt 2023 bei 34,2 %.
  • Kreis Neunkirchen: Geringster Anstieg mit +4,4 Prozentpunkten. Die Betreuungsquote beträgt 26,4 %.

Vergleich auf Landesebene:

  • Mecklenburg-Vorpommern: Höchste Betreuungsquote mit 59,2 % im Jahr 2023.
  • Bremen: Niedrigste Quote mit 30,7 %.
  • Saarland: Belegt Platz 10 mit 33,4 %.

Entwicklung von 2013 bis 2023:

  • Schleswig-Holstein: Größter Anstieg der Betreuungsquote mit +11,8 Prozentpunkten.
  • Sachsen-Anhalt: Kleinster Anstieg mit +0,8 Prozentpunkten, jedoch die zweithöchste Quote von 59,0 %.
  • Ostdeutschland: Betreuungsquote von 55,7 %, über 20 Prozentpunkte höher als Westdeutschland mit 34,6 %.
  • Westdeutschland: Stärkerer Anstieg (+8,4 Prozentpunkte) als Ostdeutschland (+4,0 Prozentpunkte).

Regionale Spitzenreiter und Rückgänge:

  • Höchste Betreuungsquoten 2023:
    • Rostock (Mecklenburg-Vorpommern), Börde (Sachsen-Anhalt), Wittenberg (Sachsen-Anhalt) mit jeweils 63,3 %.
  • Niedrigste Betreuungsquote:
    • Frankenthal (Rheinland-Pfalz) mit 15,7 %.
  • Größte Zuwächse (2013-2023):
    • Kreis Steinfurt (NRW) mit +19,4 Prozentpunkten.
    • Kreis Coesfeld (NRW) mit +19,0 Prozentpunkten.
    • Landkreis Emsland (Niedersachsen) mit +17,7 Prozentpunkten.
  • Stärkster Rückgang:
    • Landkreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) mit -7,9 Prozentpunkten.

Weitere Informationen:

  • Die Zahlen basieren auf einer Stichtagsbetrachtung vom 1. März 2023 und umfassen die Zahl der betreuten Kinder, nicht die Anzahl der Plätze.
  • Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII), wobei der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung ab dem dritten Lebensjahr gilt.

Die Daten beinhalten sowohl die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter).

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