Gesundheitsministerium veröffentlicht Hygienemerkblatt für Friseurbetriebe

In den letzten Wochen wurde eine Zunahme von Hautpilzerkrankungen im Kopfbereich festgestellt. Der Verursacher dieser Infektionen ist der Hautpilz Trychophyton tonsurans. Aktuell sind vor allem junge Männer betroffen, die ein bis drei Wochen nach einem Haarschnitt Symptome entwickelt haben. Die meisten Betroffenen haben Frisuren, bei denen Rasierwerkzeuge benutzt wurden. Eine Übertragung des Erregers kann durch sorgfältige Hygienemaßnahmen im Friseursalon bzw. Barber Shop vermieden werden.

Das Gesundheitsministerium nimmt die vermehrten Hautpilzinfektionen zum Anlass, die wichtigsten Hygienemaßnahmen der Hygiene-Verordnung des Saarlandes in einem Merkblatt für Friseurbetriebe und Barber Shops zusammenzufassen. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.

Rechtlicher Hintergrund

Wer Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (kurz: Hygiene-Verordnung) des Saarlandes. Demnach müssen u.a. Einrichtungen für Tätigkeiten im Friseurhandwerk und in der Kosmetik (einschließlich Barber Shops) innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene in einem einrichtungsspezifischen Hygieneplan festlegen.

Weiterführende Informationen zum Hautpilz

Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei der Rasur, unabhängig von der verwendeten Technik, zu mikroskopisch kleinen Verletzungen der Kopf- oder Gesichtshaut kommen kann, die ein Eindringen des Erregers ermöglichen. Nach dem Frisieren oder Rasieren eines betroffenen Kunden kann der Hautpilz dann z.B. über Rasierapparate, Kämme oder Oberflächen auf andere Kunden übertragen werden.

Die Symptome bei den Betroffenen umfassen:

  • Schuppige, juckende und runde Rötungen auf der Kopfhaut, im Nacken oder im Bartbereich
  • Deutliche Entzündungsreaktionen mit kleinen Eiteransammlungen

Unbehandelt kann die Pilzinfektion zu dauerhaftem Haarverlust führen.

Hygienemaßnahmen zur Prävention

  • Sterilisation der Werkzeuge: Regelmäßige und gründliche Sterilisation von Rasierapparaten, Kämmen und anderen Werkzeugen.
  • Hygienepläne: Einhaltung und Aktualisierung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplans.
  • Schutzkleidung: Verwendung von Einweg-Handschuhen und Klingen.
  • Kundenschulung: Sensibilisierung der Kunden über Hygienemaßnahmen und mögliche Risiken.

Für weitere Informationen und zur Einsicht des Merkblatts besuchen Sie bitte die Webseite des Gesundheitsministeriums.

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