Bayern und Nordrhein-Westfalen starten gemeinsames Forschungsprojekt zur Entwicklung eines generativen Sprachmodells für die Justiz
München/Köln – Diese Woche haben Bayern und Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung unterzeichnet, um gemeinsam ein innovatives Forschungsprojekt zu starten: das Generative Sprachmodell der Justiz (GSJ). Ziel des Projekts ist es, ein speziell für die Bedürfnisse der Justiz entwickeltes generatives Sprachmodell zu trainieren und zu erproben. Das Projekt wird von der Digitalisierungsinitiative des Bundes für die Justiz finanziert und läuft bis Ende 2026.
Dr. Daniela Brückner, Staatsekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, betont: „Mit dem Forschungsprojekt GSJ leisten Nordrhein-Westfalen und Bayern einen Beitrag zur Modernisierung der Justiz und zur Wahrung der digitalen Souveränität Deutschlands. Damit gestalten wir aktiv mit, wie ein Large Language Model für die Justiz in Zukunft aussehen und für welche Zwecke es eingesetzt werden kann.“
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hebt hervor: „Durch die rasante Entwicklung im Bereich generativer KI stehen wir am Beginn eines neuen Zeitalters. Das führt zu großen Chancen, aber auch zu großen Herausforderungen. Die Potentiale von KI und Legal Tech wollen wir in der Justiz nutzen, um unsere durch Massenverfahren und neue Kriminalitätsphänomene stark geforderten Gerichte zu entlasten. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit NRW wertvolle Erkenntnisse gewinnen können.“
Das generative Sprachmodell GSJ soll verschiedene Aufgaben übernehmen, darunter die Formulierung neuer Textbausteine, das Herausfiltern unstreitiger Sachverhalte aus Akten und das Vergleichen von Schriftsätzen aus unterschiedlichen Akten. Die konkreten Anwendungsfälle werden in Zusammenarbeit mit Praktikerinnen und Praktikern in sogenannten Legal Design-Workshops entwickelt.
Auf wissenschaftlicher Ebene wird das Projekt von der Technischen Universität München unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Grabmair, einem Experten für Legal Tech, und der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, begleitet.
Dr. Daniela Brückner hebt hervor: „Das Projekt ist Teil eines Zukunftsbildes, den Zugang zum Recht zu vereinfachen, die Entwicklung von Textanalyse-Komponenten in Fachanwendungen zu fördern und Gerichte durch Unterstützung in der alltäglichen Arbeit, insbesondere in Massenverfahren und Umfangsverfahren, zu entlasten.“
Georg Eisenreich ergänzt: „Juristinnen und Juristen arbeiten viel mit Sprache, deshalb berührt generative KI die juristische Welt in besonderer Weise. Künstliche Intelligenz kann immer nur ein Hilfsmittel sein. Mir ist wichtig, dass auch in Zukunft Richterinnen und Richter die Urteile fällen.“