Mit der Beschlussfassung Nr. 24/7/036 vom 13.06.2024 ist der für den aktuellen Berichtszeitraum (Stichtag 18.07.2024) unter Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellte Lärmaktionsplan (LAP) nunmehr in Kraft getreten. Dieser Plan ist eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und bildet die rechtliche Grundlage für die Lärmminderungsplanung in Waldheim.
Die Bundesstraße B 169, die durch das Ortsgebiet Heyda verläuft, ist mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz in die Lärmkartierung einbezogen. Seit der Kartierungsrunde 2022 wird die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Gemeinden unter 80.000 Einwohnern landesweit durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) verantwortet und den Gemeinden zur Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt.
Der Lärmaktionsplan sieht vor, dass die Lärmkarten alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert werden müssen. Nach Abschluss der Lärmkartierung besteht die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise und umfassend über deren Ergebnisse zu informieren.
Aufgrund der relativ geringen Lärmbelastung und dem fehlenden Handlungsspielraum für die fremde Straßenbaulast wurde mit dem im Jahre 2018 erstmals erstellten und verabschiedeten LAP ohne Maßnahmen der gesetzlichen Pflicht angemessen Rechnung getragen. Der aktuelle Lärmaktionsplan ist daher eine Fortschreibung des bisherigen Plans und erfüllt erneut die Funktion der „vereinfachten“ Lärmaktionsplanung.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 01. bis 31.05.2024 via Amtsblatt, Aushang und Internet sind keine Rückmeldungen eingegangen, die im vorliegenden Meldebericht berücksichtigt werden müssen. Der beschlossene LAP wird dem LfULG daher frist- und pflichtgemäß vorgelegt.
Anzumerken bleibt, dass der Straßenbaulastträger Freistaat Sachsen, vertreten durch das LASuV NL Zschopau, der Stadt Waldheim auf Anfrage zu Jahresende 2023 mitgeteilt hat, dass das im Jahre 2021 begonnene Planfeststellungsverfahren zur Umverlegung der B 169 östlich von Heyda noch nicht abgeschlossen ist. Das weitere Verfahren sowie der Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses zur Baurecht-Erlangung befinden sich gegenwärtig in der Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz.
Je nach Stand der Baurecht-Herstellung und letztlich der Mittelbereitstellung durch den Bund könnte der Beginn der Bauhauptleistungen frühestens ab 2026 erfolgen. In Anbetracht der bevorstehenden außerörtlichen Straßenverlegung sind keine weiteren Maßnahmen mit lärmmindernden Auswirkungen in der Ortsdurchfahrt Heyda geplant.