Die jährliche Heizkostenabrechnung ist für Vermieter gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf der Heizkostenverordnung, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt. Eine typische Abrechnung besteht aus der Gesamtkostenaufstellung für das Gebäude und der Kostenverteilung auf die einzelnen Wohnungen gemäß einem festgelegten Verteilerschlüssel.
Mieter können ihre Verbrauchswerte durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale überprüfen lassen und so Einsparmöglichkeiten identifizieren. Häufige Fehler in der Abrechnung können starke Abweichungen zu Vorjahreswerten, fehlende oder unplausible Abrechnungszeiträume und falsche Verteilerschlüssel sein. Mieter sollten bei Unstimmigkeiten die Verbraucherzentrale oder eine Miet-Rechtsberatung aufsuchen. Zudem führt die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung zu höheren Heizkosten, von denen ein Teil ab 2023 von den Vermieter getragen werden muss. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet umfassende Unterstützung zur Heizkostenoptimierung an.