Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Stellungnahme die Kritik der privatrechtlichen Björn Steiger Stiftung am neuen Rettungsdienstgesetz zurückgewiesen. Die Stiftung hatte angekündigt, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Das Innenministerium betont jedoch, dass das Rettungswesen im Land sehr gut aufgestellt ist und das neue Gesetz die Weichen für einen zukunftsfähigen und schnelleren Rettungsdienst stellt, der auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist.
Die neuen Planungsfristen im Gesetz zielen darauf ab, die rettungsdienstliche Versorgung deutlich zu verbessern. Das Innenministerium hebt auch die Selbstverwaltung im Rettungsdienst hervor, die sich als erfolgreich erwiesen hat. Es ist nicht das Ziel, dass operative Fragestellungen bis ins kleinste Detail von einer Behörde geregelt werden.
Das Innenministerium respektiert zwar das Recht der Björn Steiger Stiftung, einen Rechtsstreit einzuleiten, ist aber überzeugt, dass das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annehmen, wird die Landesregierung voraussichtlich zur Stellungnahme aufgefordert. Das Innenministerium wird dann darlegen, dass das Gesetz entscheidende Verbesserungen bringt und selbstverständlich verfassungsgemäß ist.
Quelle Pressemitteilung: Innenministerium Baden-Württemberg