Oberbürgermeister Adolf Kessel hat in seiner Funktion als Kreiswahlleiter des Wahlkreises 205 eine Bekanntmachung zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen herausgegeben. Demnach können Kreiswahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Abs. 3 BWG von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden. Die Kreiswahlvorschläge sind dem zuständigen Kreiswahlleiter möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, 21. Juli 2025, bis 18 Uhr, einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen.
Fristen und Bedingungen:
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am Montag, 23. Juni 2025, 18 Uhr, der Bundeswahlleiterin in Wiesbaden ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Vorgezogene Neuwahl:
Falls es zu einer vorgezogenen Neuwahl kommen sollte, ergeht eine neue Bekanntmachung mit den jeweiligen Terminen und Fristen nach deren Festlegung. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine dann zu erwartende Verkürzung der Fristen ist zu empfehlen, die notwendigen Schritte zur Einreichung des Wahlvorschlags schon jetzt, ohne weiteres Zuwarten, einzuleiten.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen werden im nächsten Amtsblatt der Stadt Worms veröffentlicht.
Quelle Pressemitteilung: