- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Dresden (kreisfreie Stadt)(DD)
- Zugriffe: 47
- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Dresden (kreisfreie Stadt)(DD)
- Zugriffe: 47
Die Landeshauptstadt Dresden lädt alle Interessierten zur öffentlichen Erörterung im Rahmen der Neugestaltung des Königsufers ein. Diese findet am Donnerstag, den 8. August 2024, um 17:30 Uhr im Kulturrathaus, Clara-Schumann-Saal, Königstraße 15 statt. Ziel der Neugestaltung ist es, die Brachflächen zwischen dem Bilderberg Bellevue Hotel Dresden und der Wiesentorstraße neu zu beleben und eine attraktive Verbindung zwischen Altstadt und Neustadt zu schaffen.
Im Rahmen eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs, der auch Bürgerbeteiligung integrierte, wurde ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Königsufers und des Neustädter Marktes erarbeitet. Auf Basis dieses Leitbildes wird der Bebauungsplan Nr. 3018 für den Teil des Königsufers entwickelt.
Während der öffentlichen Erörterung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgestellt. Interessierte haben die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen einzubringen. Die Planungsunterlagen sind vom 29. Juli bis einschließlich 6. September 2024 unter www.dresden.de/offenlagen sowie im World Trade Center, Ammonstraße 70, einsehbar. Zusätzlich kann der Bebauungsplan im Stadtbezirksamt Neustadt während der Sprechzeiten eingesehen werden. Schriftliche Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können bis zum 6. September 2024 bevorzugt per E-Mail an
Die Entscheidung für die Entwicklung des Gebietes basiert auf einem internationalen Wettbewerb, der von 2017 bis 2019 durchgeführt wurde. Die Arbeit von Bernd Albers, Gesellschaft von Architekten, Berlin, mit Vogt Landschaftsarchitekten, Berlin/Zürich, bildet die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 3018 Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer.
- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Dresden (kreisfreie Stadt)(DD)
- Zugriffe: 43
- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Dresden (kreisfreie Stadt)(DD)
- Zugriffe: 47
In Dresden ist das Füttern von Stadttauben gemäß der Polizeiverordnung verboten. Diese Maßnahme ist aufgrund der Gesundheitsrisiken durch Taubenkot und die Verbreitung von Krankheitserregern gerechtfertigt. Tauben gelten als Überträger von Parasiten und Krankheiten, ihr Kot kann Bauwerke schädigen. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden, um die öffentliche Ordnung und Gesundheit zu schützen.
- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Dresden (kreisfreie Stadt)(DD)
- Zugriffe: 53