In Dresden ist das Füttern von Stadttauben gemäß der Polizeiverordnung verboten. Diese Maßnahme ist aufgrund der Gesundheitsrisiken durch Taubenkot und die Verbreitung von Krankheitserregern gerechtfertigt. Tauben gelten als Überträger von Parasiten und Krankheiten, ihr Kot kann Bauwerke schädigen. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden, um die öffentliche Ordnung und Gesundheit zu schützen.
Tauben füttern in Dresden: Verboten oder erlaubt?
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