Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) beschlossen, der verschiedene Maßnahmen zur Früherkennung und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorsieht. Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung von Fettstoffwechselerkrankungen, insbesondere familiärer Hypercholesterinämie. Erwachsene werden zu Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingeladen und erhalten Gutscheine für erweiterte Beratungen in Apotheken.
Apotheken werden verstärkt in die Präventions- und Früherkennungsberatung eingebunden. Es wird ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt und der Anspruch auf medikamentöse Therapien zur Tabakentwöhnung ausgeweitet. Strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) werden weiterentwickelt und beschleunigt umgesetzt.