Bundeskabinett beschließt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Berlin – Am 17. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing vorgelegt wurde. Das neue Gesetz sieht vor, das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf Flughafengelände strafrechtlich zu ahnden, insbesondere wenn die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs gefährdet wird.
Künftig drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen für das unbefugte Betreten von Rollfeldern und Start- und Landebahnen. Der Versuch wird ebenfalls strafbar. Besondere Schwere wird dem Mitführen verbotener Gegenstände wie Waffen oder giftiger Stoffe zugemessen, wofür bis zu fünf Jahre Haft möglich sind.
Nancy Faeser betonte die Gefährlichkeit solcher Vorfälle: "Wer auf Flughafengelände eindringt und den Flugverkehr behindert, gefährdet viele Menschenleben und verursacht hohen wirtschaftlichen Schaden." Volker Wissing ergänzte: "Mit der Einführung von Freiheitsstrafen zeigen wir, dass solche Taten keine Bagatellen sind und in Zukunft mit voller Härte bestraft werden."
Die Flughafenbetreiber müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Verbesserung von Zaunanlagen und Toren, verstärken. Diese Maßnahmen sind Teil der laufenden Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Zudem wird die Gebührenfestsetzung für Flughäfen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt, um effiziente und kundenfreundliche Prozesse zu fördern.
Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier.