Seit gut zwei Monaten beschäftigt die Afrikanische Schweinepest (ASP) den Kreis Groß-Gerau. In dieser Zeit wurden rund 100 von dem Virus befallene tote Wildschweine im Kreisgebiet entdeckt, und acht Höfe mussten ihre Hausschweinbestände töten, da auch dort Tiere infiziert waren.

Der Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Seuche läuft seitdem auf Hochtouren. Es ist bereits großer wirtschaftlicher Schaden entstanden, und die persönliche Betroffenheit der Menschen, deren Existenz und Lebenswerk bedroht ist, ist unübersehbar. Kreis Groß-Gerau und das Land Hessen arbeiten eng zusammen, um das Seuchengeschehen in den Griff zu bekommen. "Eindämmung ist oberstes Gebot. Denn bei ungebremsten Verbreiten des Virus drohen riesige finanzielle Schäden - die letztlich auch auf alle Bürgerinnen und Bürger zurückfallen würden, wenn Entschädigungszahlungen durch die Decke gehen", sagt Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan.

Trotz der hohen Stabilität des Virus und der Langlebigkeit in verschiedenen Umgebungen, sind Maßnahmen erst wieder gelockert worden, wenn im Kreisgebiet über mehrere Monate keine von ASP befallenen Tiere mehr entdeckt wurden. Die Vorgaben, die der Kreis in den Allgemeinverfügungen verhängt hat, zielen darauf ab, die Ausbreitung der ASP zu verhindern. Dazu gehören die Anleinpflicht für Hunde, das Wegegebot bei allen Freizeitaktivitäten außerhalb der Ortslage und die Vermeidung der Weitergabe des Virus über Schuhsohlen, Pfoten oder Gegenstände.

Veranstaltungen im Außenbereich müssen beim Veterinäramt angemeldet werden, und bei Verstößen gegen die Leinenpflicht und das Wegegebot drohen Bußgelder von 100 Euro, bei Verstößen gegen ein Veranstaltungsverbot Bußgelder ab 1000 Euro. "Wir möchten aber nichts verbieten, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Unser Veterinäramt schaut sich die Anträge und Konzepte für Veranstaltungen genau an und entscheidet dann. Genehmigungen unter Auflagen sind möglich", betont Adil Oyan.

Die Einzäunung kann dabei helfen, indem sie Wildschweine am Abwandern aus ihrem Revier hindert. Der Wechsel zu festen Zäunen folgt erst dann, wenn die Sperrzonen sich nicht mehr ständig durch neue Kadaverfunde oder den Befall von Hausschweinbeständen ändern.

Häufig nachgefragt wird, warum nicht alle Wildschweine in der betroffenen (Kern-)Zone abgeschossen werden, damit sie keine Artgenossen mehr infizieren können. Auch hier gilt: Jagd wäre an dieser Stelle kontraproduktiv, weil Wildschweine in andere, noch nicht betroffene Zonen überwechseln würden. Erst wenn das ASP-Verbreitungsgebiet genauer bestimmt werden kann, die verschiedenen Zonen definiert und auch umzäunt sind, soll in der Kernzone gejagt werden. Noch herrscht dort Jagdruhe.

Bei allem Wissen rund um die ASP gibt das Virus auch den Fachleuten beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch viele Fragen auf. Daher lässt sich gerade nicht beantworten, warum innerhalb weniger Wochen so viele Wildschweine und auch Hausschweinbestände betroffen waren. FLI und andere Forschungseinrichtungen sind im Kreis aktiv, um mehr herauszufinden - etwa ob Stechinsekten, Hochwasser, Brunnenwasser oder Stroh eine Rolle bei der Übertragung gespielt haben können. Auch hier arbeiten das Land und der Kreis Groß-Gerau eng mit den Einrichtungen zusammen.

Die Allgemeinverfügungen mit den aktuellen Regelungen und viele weitere Infos zu ASP finden sich auf der Homepage des Kreises (Sonderseite Schweinepest): https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau. Bei Fragen zum Thema stehen Mitarbeitende des Kreises täglich von 8 bis 18 Uhr am ASP-Infotelefon unter 06152 9898 4000 zur Verfügung. Dort kann man auch anrufen, wenn man ein totes Wildschwein gesichtet hat.

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