Stuttgart – Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) informiert über die Melde- und Beitragspflichten für das Jahr 2025. Der Meldestichtag für Tierhalter ist der 1. Januar 2025, und die entsprechenden Meldebögen werden ab Mitte Dezember 2024 versandt. Tierhalter, die bis zum 1. Januar keinen Meldebogen erhalten haben, sind aufgefordert, die TSK zu kontaktieren.
Wer muss melden?
Meldepflichtig sind Tierhalter mit den folgenden Tieren:
- Beitragspflichtig: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten.
- Meldepflichtig: Bienenvölker (außer sie wurden bereits über einen Landesverband gemeldet).
Nicht meldepflichtig sind:
- Rinder (inkl. Bisons, Wisente, Wasserbüffel), da die Daten direkt aus der HIT-Datenbank bezogen werden.
- Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.
- Bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner, sofern keine weiteren beitragspflichtigen Tiere gehalten werden.
Hinweis: Die Meldung betrifft sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch Hobbyhaltungen. Der gesamte Tierbestand je Standort muss angegeben werden.
Meldungen für Viehhändler und HIT-Datenbank
- Viehhändler sowie Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften müssen ihre Tierbestände bis spätestens 1. Februar 2025 melden. Die Meldebögen werden ab Mitte Januar 2024 verschickt.
- Schweine, Schafe und Ziegen sind unabhängig von der Stichtagsmeldung an die TSK bis zum 15. Januar 2025 an die HIT-Datenbank zu melden. Die TSK bietet an, diese Meldung zu übernehmen.
Kontakt und weitere Informationen
Die Tierseuchenkasse bietet detaillierte Informationen zu den Meldepflichten, Beiträgen und Leistungen der Tiergesundheitsdienste online an. Auf der Webseite können auch zusätzliche Informationsblätter heruntergeladen werden: www.tsk-bw.de.
Für Rückfragen:
- Telefon: +49 711 9673 666
- E-Mail: beitrag(at)tsk-bw.de