Rhein-Neckar-Kreis – Eine erschwerte Saison für Pilzesammlerinnen und -sammler: Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können sie in diesem Jahr nicht überall ihrem Hobby nachgehen. In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt ein striktes Wegegebot, das die Befestigung von Waldwegen und gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen vorschreibt.
Wegegebot in Sperrzone II:
In den betroffenen Gebieten ist es verboten, abseits von befestigten Wegen unterwegs zu sein – etwa um Pilze oder Esskastanien zu sammeln. Auch Schnitzeljagden, Geocaching und die Nutzung von Mountainbike-Trails sind entsprechend der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises nicht erlaubt. Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Ziel: Störung des Schwarzwilds vermeiden:
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, „die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.
Vorsicht vor ASP-Sperrzonen:
Wer Pilze sammeln möchte, sollte deshalb vorher genau prüfen, ob sich das Sammelgebiet nicht in einer ASP-Sperrzone befindet. Schilder an den Waldeingängen machen darauf aufmerksam. Eine Übersichtskarte finden Sie hier: Landkreis-Karte mit Sperrzonen.
Sperrzone II im nördlichen Kreisgebiet:
In der Sperrzone II liegen im Landkreis aktuell die Städte und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen.
Keine Speiseabfälle in der Natur zurücklassen:
Um eine weitere Ausbreitung der ASP einzudämmen, bittet das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises außerdem darum, generell keine Lebensmittel beim Aufenthalt in der Natur zurückzulassen. Speisereste sollten auch auf Rast- oder Wanderparkplätzen so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Fazit:
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und die Gesundheit des Schwarzwildes zu schützen. Pilzesammlerinnen und -sammler müssen in dieser Saison besonders vorsichtig sein und sich über die aktuellen Regeln informieren, um Bußgelder zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Kontakt:
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Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises
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Telefon: 06221 / 123456
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E-Mail:
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