Freigang für Katzen in Walldorf nach Brutsaison der Haubenlerche
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis hatte 2022 eine Allgemeinverfügung zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche erlassen. Diese Verfügung untersagte den Freigang von Katzen in einem bestimmten Gebiet im südlichen Teil der Stadt Walldorf vom 1. April bis einschließlich 31. August jeden Jahres bis zum Jahr 2025.
Aktuelle Entwicklungen:
- Brutsaison abgeschlossen: Die Brutsaison der Haubenlerche für dieses Jahr ist bereits beendet. Die Behörde teilt mit, dass daher keine wesentliche Gefährdung der Art durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten ist.
- Freigang ab 1. August: Ab dem 1. August dürfen Hauskatzen wieder Freigang erhalten.
Gültigkeit der Allgemeinverfügung:
- Bis 2025: Die Allgemeinverfügung bleibt mit der Teiländerung bestehen und gilt weiterhin bis zum Jahr 2025. Die Beschränkung des Freigangs von Katzen wird erneut vom 1. April bis einschließlich 31. August des jeweiligen Jahres in Kraft bleiben.
Weitere Informationen:
- Die Allgemeinverfügung und die Teiländerung sind in der Rubrik "Bekanntmachungen" abrufbar: Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche - Teilrücknahme.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Haubenlerche, eine vom Aussterben bedrohte Vogelart, zu schützen, indem die Gefahren durch freilaufende Katzen während der Brutsaison minimiert werden.