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Anstieg der Rentenempfänger und Rentenzahlungen in Deutschland im Jahr 2023

Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Rentenleistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Dies stellt einen Anstieg von 0,6 % oder 121.000 Rentenempfängern im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. Ein signifikanter Anteil der Rentenleistungen, nämlich 68 % (260,5 Milliarden Euro), zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 hat der durchschnittliche Besteuerungsanteil um 13 Prozentpunkte zugenommen.

Ursachen für den Anstieg des Besteuerungsanteils

Der Anstieg des Besteuerungsanteils ist hauptsächlich auf das Alterseinkünftegesetz von 2005 zurückzuführen, das die Besteuerung von Alterseinkünften neu regelte. Die zentrale Änderung war der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Dadurch werden Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am 27. März 2024 wurde die Übergangsphase, die ursprünglich bis 2040 vorgesehen war, bis zum Jahr 2058 verlängert. Der Anteil der Renteneinkünfte, der steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Auch Rentenerhöhungen tragen zum Anstieg des Besteuerungsanteils bei, da diese vollständig steuerpflichtig sind.

Steuerpflicht unter Rentnern im Jahr 2020

Für das Jahr 2020 zahlten rund 40 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte. Dies entspricht etwa 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfänger. Der Anteil der steuerpflichtigen Rentner stieg im Vergleich zu 2019 um 2,7 Prozentpunkte bzw. 636.000 Personen. Bei 82 % der steuerbelasteten Rentenempfänger lagen neben Renten auch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können diese Einkünfte auch von der Partnerin oder dem Partner stammen, wodurch sie für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Viele Rentner bleiben jedoch steuerfrei, da der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen häufig unterhalb des Grundfreibetrags liegt, sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind. Wie viele Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen müssen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung derzeit noch nicht bekannt.

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