BMWK startet Vorverfahren für zweite Runde der Klimaschutzverträge
Berlin, 29. Juli 2024 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute das Vorverfahren für die zweite Runde im Förderprogramm der „Klimaschutzverträge“ gestartet. Dieser erste Verfahrensschritt bereitet die zweite Gebotsrunde vor, die voraussichtlich Ende des Jahres stattfinden soll.
Die Klimaschutzverträge sind darauf ausgelegt, moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Papier-, Glas-, Metall- und Chemieindustrie zu fördern. Das Programm deckt die Mehrkosten klimafreundlicher Verfahren im Vergleich zu konventionellen Methoden ab, um so große Mengen an Treibhausgasen zu reduzieren und die notwendige Markttransformation voranzutreiben.
Unternehmen, die im zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchten, müssen bis zum 30. September 2024 die erforderlichen Informationen einreichen. Dies gilt auch für jene, die bereits im ersten Vorverfahren oder Gebotsverfahren Unterlagen eingereicht haben. Das Vorverfahren dient der Sammlung von Informationen, die für die effektive Gestaltung des nachfolgenden Gebotsverfahrens erforderlich sind. Ein besonderer Schwerpunkt der zweiten Runde liegt auf Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCUS), gemäß der Carbon Management Strategie der Bundesregierung.
Die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge endete am 11. Juli 2024. Dabei wurden rund 20 Anträge mit einem Volumen von über 4 Milliarden Euro eingereicht. Diese Anträge umfassen zahlreiche innovative Projekte, darunter viele Wasserstoffprojekte, die einen bedeutenden Beitrag zur Klimaneutralität leisten sollen. Die eingereichten Gebote werden derzeit ausgewertet, und der Abschluss der ersten Klimaschutzverträge ist für den Herbst geplant.
Deutschland ist weltweit das erste Land, das ein solches Förderprogramm etabliert hat. Weitere Länder arbeiten an ähnlichen Fördermodellen, die ebenfalls auf Differenzverträge setzen. Die erste Runde diente als Testlauf, um Erfahrungen für die Ausgestaltung künftiger Förderinstrumente zu sammeln.
Die Bekanntmachung zum Start des zweiten vorbereitenden Verfahrens ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Klimaschutzverträgen und dem Vorverfahren sind auf www.klimaschutzverträge.info verfügbar. Informationen zur Carbon Management Strategie finden Sie unter www.bmwk.de/ccu-ccs-technologie.