Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann will Entschädigungssätze für zu Unrecht in Haft geratene Personen erhöhen
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat angekündigt, die Entschädigungssätze für Tage, die Menschen zu Unrecht in Haft verbringen mussten, zu erhöhen. Zusätzlich soll der Zugang zu anwaltlicher Beratung erleichtert werden, indem ein Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung geschaffen wird. Der Referentenentwurf sieht vor, Personen, denen eine Entschädigung aufgrund letztlich zu Unrecht erlittener Untersuchungs- oder Strafhaft zusteht, besser zu entschädigen und zu unterstützen.
Die Haftentschädigungspauschale soll von 75 Euro auf 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhöht werden. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag 200 Euro betragen. Es ist geplant, dass ersparte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung den Schadensersatzanspruch der Betroffenen nicht verringern. Betroffene haben zukünftig einen Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Betragsverfahren.
Im Entschädigungsverfahren sollen die Fristen zur Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung und zur Antragstellung im Betragsverfahren verlängert werden. Die Belehrungspflichten im Betragsverfahren sollen erweitert werden, und es soll ein Anspruch auf öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils für zu Unrecht Verurteilte geschaffen werden.
Der Entwurf wurde an Länder und Verbände verschickt und auf der Homepage des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Interessierte haben bis zum 12.09.2024 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz – StrERG) finden Sie hier. Ein Informationspapier zum Vorhaben finden Sie hier.