Blauzungenkrankheit BTV-3 breitet sich in Schleswig-Holstein aus

KIEL – Schleswig-Holstein verzeichnet seit heute, 8. August 2024, neue Fälle der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Infektionen in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg bestätigt. Dies führt zum Verlust des Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein.

Tierhalter müssen ab sofort mit Einschränkungen bei der Verbringung von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas rechnen. Diese Tiere dürfen nicht mehr ohne Weiteres in EU-Mitgliedstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind, und auch der Transport in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Detaillierte Informationen zu den Verbringungsregelungen finden Sie auf der Website des Landwirtschaftsministeriums.

Für die Tierhalter besteht keine Gefahr für den Menschen: Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. Die Blauzungenkrankheit betrifft nur Wiederkäuer und wird durch Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, übertragen. Ein effektiver Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bietet nur eine Impfung, die klinische Symptome reduziert und Todesfälle verhindert. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies ruft die Tierhalter auf, ihre Bestände zu impfen und gegebenenfalls durch Aufstallung oder Repellentien zu schützen. Die Landesregierung bietet Impfzusüsse von 1 Euro pro Schaf/Ziege und 2 Euro pro Rind an.

Für Fragen steht ein Bürgertelefon des MLLEV zur Verfügung: Montag bis Freitag, 9.00 bis 15.00 Uhr, unter 0431 / 988 7100.

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