Bad Soden am Taunus. Am Samstag, den 28. Dezember 2024, beginnt in Bad Soden am Taunus der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, auch bekannt als Silvesterfeuerwerk. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass diese Feuerwerkskörper ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden dürfen.
Jedes Jahr kommt es leider zu Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung und zu schweren Verletzungen, weil Feuerwerkskörper unsachgemäß abgebrannt werden. Um das Risiko zu minimieren, gibt die Stadtverwaltung folgende Hinweise:
- Prüfzeichen beachten: Alle Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sein.
- Verbotene Zündstellen: Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen gezündet werden.
- Sicherer Zündplatz: Der Zündplatz sollte so gewählt werden, dass keine Personen oder Gegenstände gefährdet werden. Besonders gefährdet sind benachbarte Fachwerkhäuser und Holzschuppen.
- Brandschutzmaßnahmen: In der Silvesternacht sollten Fenster und Türen geschlossen werden, und leicht entzündliche Gegenstände wie gelbe Säcke, Wäsche oder Gartenmöbel sollten entfernt werden.
Tierschutz beachten:
Nicht nur Menschen, sondern auch Haus- und Wildtiere leiden unter dem Feuerwerk. Die lauten Geräusche und Blitzgewitter lösen bei vielen Tieren Panik aus. Die Stadtverwaltung bittet darum, das Feuerwerk auf den Silvesterabend zu beschränken oder, im Sinne des Umweltschutzes, ganz darauf zu verzichten.
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