Die Stadt Gernsbach rät allen Eigentümern von Grundstücken und Häusern, ihre Grundsteuermessbescheide sorgfältig auf mögliche Fehler zu überprüfen. Fehlerhafte Angaben können zu einer falschen Berechnung der neuen Grundsteuer führen. Die Stadtverwaltung hat bei einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass einige Bescheide fehlerhaft sind, was zum Nachteil für die Steuerschuldner werden kann.
Eigentümer sollten insbesondere prüfen, ob die Eigentümerangaben korrekt sind und ob die Ermäßigung der Steuermesszahl um 30% bei der Veranlagung Grundsteuer B angegeben ist. Die Überprüfung ist einfach und kann über das Internet durchgeführt werden. Die Stadt Gernsbach wird im November einen konkreten Hebesatz für die neue Grundsteuer vorschlagen, wobei das Gesamtaufkommen gleichbleiben soll. Es wird jedoch zu Belastungsverschiebungen kommen, insbesondere für Eigentümer von Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken. Die Stadt informiert die Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Fakten auf ihrer Website und bietet eine öffentliche Informationsveranstaltung am 11. Dezember 2024 an.