Nein, gemäß der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe muss ein Vertrag der Stadt Pforzheim mit einer GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter Mitglied im Gemeinderat ist, nicht dem Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Rechtsaufsichtsbehörde kam zu dem Schluss, dass § 126 Absatz 2 der Gemeindeordnung, der sich mit "Verträgen der Gemeinde mit einem Gemeinderat" befasst, in diesem Fall nicht einschlägig ist. Denn die campaigners Network GmbH ist eine rechtlich selbstständige juristische Person, nämlich eine GmbH. Der genannte Paragraph bezieht sich laut Wortlaut spezifisch auf Verträge zwischen einer Gemeinde und einem Gemeinderatsmitglied, nicht jedoch auf Verträge mit einer GmbH, unabhängig davon, wer in dieser GmbH eine Position innehat.
Diese Entscheidung bestätigt somit, dass die Stadt Pforzheim korrekt gehandelt hat und der Vertrag mit der GmbH rechtlich einwandfrei ist. Oberbürgermeister Peter Boch äußerte seine Zufriedenheit über diese Klarstellung und betonte, dass er stets davon ausgegangen sei, dass die Handlungen der Stadtverwaltung rechtmäßig seien.