Das Innenministerium hat aufgrund wiederholter Anfragen zum Disziplinarverfahren gegen einen Inspekteur der Polizei über den aktuellen Stand informiert. Der Amtschef des Innenministeriums hat vorläufige Maßnahmen gemäß §22 Abs. 1 und 2 des Landesdisziplinargesetzes gegen den betroffenen Beamten ergriffen.
Diese Maßnahmen basieren auf dem derzeitigen Ermittlungsstand im laufenden Disziplinarverfahren. Der Inspekteur hat gegen diese Maßnahmen Klage eingereicht. Aus Datenschutzgründen werden keine weiteren Details zum konkreten Fall bekanntgegeben.