Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden in der Stadt Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis Restriktionszonen eingerichtet. Diese Maßnahmen folgen dem Nachweis eines ASP-positiven Wildschweins im benachbarten Landkreis Bergstraße in Hessen. Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, erklärt, dass die Restriktionszonen gemäß den EU-Vorgaben in zwei Kategorien unterteilt werden:
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Sperrzone II (Infizierte Zone): Diese Zone wird um den Fundort des infizierten Wildschweins eingerichtet. Sie umfasst Maßnahmen wie:
- Jagdverbot
- Fallwildsuche
- Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine
- Einschränkungen bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
- Verstärkte Bejagung und mögliche Anlegung von Zäunen
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Sperrzone I (Pufferzone): Diese Zone umgibt die Sperrzone II und dient der intensiveren Bekämpfung der ASP. Hier können Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen sowie weitere Biosicherheitsmaßnahmen für Hausschweinebetriebe angeordnet werden.
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim arbeiten an der Festlegung der genauen Gebietskulisse für diese Zonen. Zudem wurde ein umfassender Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der ASP aktiviert, einschließlich:
- 210 Verwahrstellen zur Entsorgung von Wildschweinekadavern
- Erweiterung des Monitorings und der Beprobung von Wildschweinen
- Taktische Zäunung zur Verhinderung der Einschleppung von ASP
Baden-Württemberg setzt auch auf das Modell der Suchhundeteams, die auf die Suche nach Wildschweinkadavern spezialisiert sind und erfolgreich in Hessen eingesetzt werden.
Zur Prävention werden Urlauber und Lastkraftwagen-Fahrer aufgefordert, Lebensmittelreste sicher zu entsorgen, um eine indirekte Übertragung des ASP-Virus zu verhindern.
Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen, um sich optimal auf einen möglichen Ausbruch vorzubereiten. Das Angebot richtet sich an alle Betriebe, unabhängig von Größe oder Haltungsform.
Weitere Informationen finden sich auf den offiziellen Seiten der Tierseuchenkasse und in den jeweiligen Dokumenten und Karten zur Gebietskulisse.