Wiesbaden – Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt, ein Anstieg von 19,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies markiert einen neuen Höchstwert, nachdem das geerbte und geschenkte Vermögen 2022 um 14,0 % gesunken war. Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet zudem einen Anstieg der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Milliarden Euro. Die Erbschaftsteuer sank dabei um 4,5 % auf 7,7 Milliarden Euro, während die Schenkungsteuer um 24,9 % auf 4,1 Milliarden Euro stieg.
Besonders das übertragene Betriebsvermögen verzeichnete einen deutlichen Anstieg um 81,3 % auf 29,8 Milliarden Euro. Dabei stieg das Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro um 257,3 % auf 17,1 Milliarden Euro. Anteile an Kapitalgesellschaften und Grundvermögen erhöhten sich ebenfalls signifikant, um 19,5 % bzw. 18,2 %. Das übrige Vermögen stieg um 7,6 % auf 37,2 Milliarden Euro, während das land- und forstwirtschaftliche Vermögen konstant bei 1,5 Milliarden Euro blieb.
Vermögensübertragungen durch Schenkungen wuchsen um 44,7 % auf 60,3 Milliarden Euro, was hauptsächlich auf das verdoppelte geschenkte Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro zurückzuführen ist. Erbschaften nahmen um 2,4 % auf 61,2 Milliarden Euro zu, mit signifikanten Anstiegen bei Grundvermögen und Betriebsvermögen.
Diese Entwicklungen spiegeln ein wachsendes Interesse und Vertrauen in Vermögensübertragungen wider, wobei insbesondere Schenkungen deutlich zugenommen haben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik erfasst allerdings nur Vermögensübergänge, die die Freibeträge überschreiten, und repräsentiert daher nicht alle Erbschaften und Schenkungen.