Neues Sonderbürgschaftsprogramm für den Bau von Konvertern und Konverterplattformen gestartet
Der Bund und die Bundesländer Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam ein Sonderbürgschaftsprogramm für den Bau von Konvertern und Konverterplattformen ins Leben gerufen. Dieses Programm soll möglichen Finanzierungsengpässen beim Bau von on-shore Konvertern und off-shore Konverterplattformen begegnen.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, betonte die Bedeutung dieser Initiative: „Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien spielt auch der verlustarme Transport der erzeugten Energie eine wichtige Rolle. Konverter und Konverterplattformen sind dabei wesentliche Bausteine. Die hohen Projektkosten sowie die Vielzahl der erforderlichen neuen Anlagen stellen die Hersteller bereits heute vor große Herausforderungen. Mit Einführung des Sonderbürgschaftsprogramms können absehbare Finanzierungsengpässe am Bau beteiligter deutscher Werften und der Lieferanten substanziell gemildert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland geleistet.“
Konverter sind essentiell für den effizienten Transport von Strom über große Entfernungen, sowohl an Land über sogenannte Stromautobahnen als auch für die Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee, bei denen Konverterplattformen zum Einsatz kommen. Diese Plattformen sind notwendig, da in den Windparks auf See ausschließlich Wechselstrom erzeugt wird, der dann in Gleichstrom umgewandelt wird, um eine verlustarme Übertragung zu gewährleisten.
Die Hersteller der Konverter und Plattformen müssen umfangreiche Vertragsgarantien bereitstellen. Die vielen neuen Konverter und Plattformen, die für die Energiewende benötigt werden, sowie die hohen Projektkosten stellen die wenigen Hersteller am Markt vor immense Herausforderungen. Das Sonderbürgschaftsprogramm von Bund und Ländern setzt genau hier an, um den Herstellern zu helfen und die erforderliche Absicherung der Projekte zu gewährleisten.
Nach den erforderlichen Prüfungen im Einzelfall sind Bund und Länder bereit, über parallele Ausfallbürgschaften bis zu 80 Prozent der zu leistenden Vertragsgarantien (Anzahlungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien) abzusichern. Dies soll mögliche Finanzierungsengpässe auf Seiten der Hersteller, einschließlich der HGÜ-Lieferanten und Werften, reduzieren.
Die in den Konvertern verbaute Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ-Technik) wandelt Wechselstrom in Gleichstrom und umgekehrt um. Diese Umwandlung ist notwendig, da nur Gleichstrom eine verlustarme Übertragung über große Entfernungen ermöglicht, während Wechselstrom für die Einspeisung in die lokalen Netze erforderlich ist. Die Kosten eines solchen Konverters belaufen sich bei on-shore Konvertern auf rund 800 Millionen Euro und bei den off-shore Konverterplattformen auf rund 2,5 Milliarden Euro.
Das Sonderbürgschaftsprogramm stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Energiewende in Deutschland erfolgreich voranzutreiben und die Zukunft der erneuerbaren Energien zu sichern.