Baumschutz: Rechtliche Vorgaben und Fachregeln für den Erhalt von Alleen und prägenden Gehölzen
Für Alleen und andere landschaftsprägende Gehölze gelten strenge rechtliche Vorgaben, um ihr Erscheinungsbild zu schützen und ihre langfristige Gesundheit zu gewährleisten. Besonders in Gemeinden und Städten mit eigenen Baumschutzsatzungen sind Maßnahmen zur Pflege und Sicherung dieser Bäume gesetzlich geregelt.
Laut Naturschutzgesetz dürfen Baumreihen entlang von Straßen, markante Einzelbäume sowie Baumgruppen nicht übermäßig beeinträchtigt oder gar gefällt werden. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und ökologische Funktionen zu sichern.
Über das gesetzliche Mindestmaß hinaus haben einige Kommunen spezielle Baumschutzsatzungen erlassen, um bestimmte Bäume im Stadt- oder Ortsbild zusätzlich zu schützen. Diese Satzungen legen fest, wie und wann Eingriffe in die Bäume erlaubt sind und welche Pflegemaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden müssen.
Fachbetriebe, die Rückschnitte durchführen, müssen sich an das Standardregelwerk „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ halten. Dieses Regelwerk betont die Erhaltung des natürlichen Erscheinungsbildes der Bäume oder Gehölzstrukturen. Erlaubte Maßnahmen umfassen die Entfernung von Totholz, Formschnitte zur Verbesserung des Lichtraumprofils und die Kappung der Baumkrone um höchstens ein Drittel.
Allerdings wird die Einkürzung der gesamten Baumkrone, wie sie vermehrt in der Landschaft praktiziert wird, kritisch betrachtet. Diese Maßnahme führt häufig zu unerwünschtem Wasseraustrieb, der die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen kann und sein charakteristisches Erscheinungsbild verändert. Besondere Baumarten wie Kopflinden oder -weiden können hierbei Ausnahmen darstellen, wo eine Kappung der Krone angebracht sein kann.
Für Interessierte und Fachleute ist es wichtig, sich über die jeweiligen örtlichen Regelungen zu informieren und diese im Umgang mit Alleen und prägenden Gehölzen zu beachten. Nur so lässt sich der Erhalt dieser wertvollen Bestandteile unserer Landschaft langfristig sichern.
Nähere Informationen zu spezifischen Baumschutzsatzungen und Pflegemaßnahmen sind bei den örtlichen Naturschutzbehörden erhältlich.