Die Landesregierung bietet mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Unterstützung für Familien, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dies betrifft insbesondere Haushalte, die keinen Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, aber ein vergleichbares Einkommen aufweisen.
Für das Schuljahr 2024/2025 wird die Stadt Mönchengladbach erneut Zuwendungen aus diesem Fonds beantragen, um bedürftige Familien zu unterstützen. Die Gelder können zur Deckung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Horten verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Verpflegung einen organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung hat. Verpflegung außerhalb dieser Einrichtungen oder ohne organisatorische Begleitung kann nicht gefördert werden.
Anträge können bis zum 30. September 2024 bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen, eingereicht werden. Bei vollständigen Anträgen können die Leistungen rückwirkend ab August 2024 gewährt werden. Später eingehende Anträge werden frühestens ab Januar 2025 berücksichtigt.
Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinien sind auf der Internetseite www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit verfügbar. Auch Kosten für mehrtägige Klassenfahrten können unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Die erforderliche Datenschutzeinwilligung ist unter www.bildungspaket-mg.de erhältlich.