Am 8. August 2024 gab der Landkreis Darmstadt-Dieburg bekannt, dass die zuvor bestehende Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine auf Sperrzone III umbenannt und ausgeweitet wird. Dies erfolgt aufgrund mehrerer Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweinehaltungsbetrieben im Kreis Groß-Gerau.
Ursprünglich wurde die Schutz- und Überwachungszone im Juli auf einen Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb festgelegt. Aufgrund der Ausbreitung der Krankheit wird die Zone nun vergrößert und umfasst die Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Mühltal (teilweise), Ober-Ramstadt (teilweise), Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim (teilweise) und Weiterstadt.
Ab dem 9. August 2024 tritt eine neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone III in Kraft. Diese Verfügung enthält Maßnahmen, die für alle Schweinehalter in der Sperrzone gelten. Die bestehenden Regelungen der früheren Sperrzone II bleiben weiterhin gültig.
Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises Darmstadt-Dieburg verfügbar: Allgemeinverfügung zur Sperrzone III.