Gestern Vormittag wollte ein Bewohner aus Ostprignitz-Ruppiner einen gebrauchten VW-Pkw in der Zulassungsstelle zulassen. Bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stellte sich jedoch heraus, dass diese nach einem Einbruch in eine Wohnung in Gifhorn als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war.

Die Polizei wurde daraufhin informiert und sprach telefonisch mit dem Geschädigten des Einbruchs. Es stellte sich heraus, dass der Geschädigte den Wagen zusammen mit der Zulassungsbescheinigung verkauft hatte. Er gab an, die Bescheinigung nach dem Einbruch wiedergefunden zu haben, aber vergessen zu haben, dies der Polizei mitzuteilen. Dadurch stand die Zulassungsbescheinigung immer noch in Fahndung.

Dieser Vorfall verdeutlicht, dass es immer wieder vorkommt, dass wichtige Dokumente wie Fahrzeugscheine, Reisepässe oder Personalausweise verlegt und als gestohlen oder verloren geglaubt werden. Betroffene melden dies richtigerweise bei der Polizei, die die Dokumente daraufhin in Fahndung setzt. Sollten sich diese Dokumente später wiederfinden, ist es wichtig, die Polizei zu informieren, um die Fahndung zu löschen. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten kommen, wie im beschriebenen Fall.

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