Gernsbach: Elternbeiträge für Kinderbetreuung werden moderat angehoben Gernsbach. In einer kürzlich stattgefundenen Sitzung haben sich die Ortschafts- und Gemeinderäte intensiv mit der Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt beschäftigt. Nach ausführlicher Diskussion wurde im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die bisherigen Beiträge ab dem 1. September 2024 um 10,5 % und ab dem 1. September 2025 um weitere 7,9 % zu erhöhen. Besonders betont wurde dabei, dass an den reduzierten Beiträgen für Alleinerziehende, die um 30 % ermäßigt sind, sowie den Vergünstigungen für Geschwisterkinder festgehalten wird. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Familien finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Mit der moderaten Erhöhung der Gebühren bleibt die Stadt Gernsbach weiterhin unter den von kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlenen Beitragssätzen. Diese geben regelmäßig Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge aus, um einen angemessenen Kostendeckungsgrad sicherzustellen. „Die Stadt Gernsbach hat seit Jahren die Elternbeiträge unterhalb der Empfehlungen der Spitzenverbände gehalten“, erklärt Hauptamtsleiterin Anna Sadowsky. „Der Kostendeckungsgrad liegt aktuell bei ca. 12 %, während die Empfehlungen einen Deckungsgrad von 20 % vorsehen. Angesichts der gestiegenen Kosten in allen Bereichen sowie der tariflichen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren ist diese Maßnahme leider unumgänglich.“ Die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Stadt beläuft sich derzeit auf etwa 6 Millionen Euro jährlich aus dem allgemeinen Haushalt. Ohne die vorgesehene Anpassung der Beiträge würde sich das finanzielle Delta weiter vergrößern, was langfristig zu Einschränkungen bei der Qualität der Betreuung führen könnte. Die aktuellen Beiträge sind seit Juni 2023 gültig, ohne dass es 2022 zu einer Erhöhung kam. Die bevorstehende Anpassung der Elternbeiträge wird somit ab September 2024 umgesetzt, gefolgt von einer weiteren Anhebung im September 2025. Die Stadtverwaltung wird die betroffenen Familien rechtzeitig über die neuen Gebühren informieren.